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Hinweise für unsere Autorinnen und Autoren

Als besonderen Service finden Sie nachfolgend einige hilfreiche Informationen, die neben der Zusammenarbeit mit unserem Verlag für Ihr Autorendasein ggf. von Bedeutung sind und einige Formalitäten „rund um die Veröffentlichung“ etwas erleichtern sollen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Aktualität und Benutzerfreundlichkeit der fremden Internetseiten keinen Einfluss haben. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Support des Internetauftritts.

Sollten Sie Fragen zu unseren Hinweisen haben, können Sie sich natürlich jederzeit direkt an uns wenden (honorare[et]pearson.de)!

VG Wort

Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) setzt – im Auftrag von Autor und Verlag – Urheber- und Leistungsschutzrechte kollektiv durch, wo diese nicht individuell wahrnehmbar sind. Im Wesentlichen betreffen dies Vergütungen im Rahmen der Zweitverwertung, wie etwa Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG), öffentliche Wiedergabe, private Überspielung, Pressespiegel sowie Kopiergeräte- und Betreiberabgaben (§ 53 UrhG).

Daraus erzielte Erträge werden von der VG WORT einmal jährlich, gem. den dazu aufgestellten Verteilungsplänen, ausgeschüttet. Grundlage der Ausschüttung ist die Titelmeldung durch den Urheber bzw. der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG WORT.

Um an der Ausschüttung der VG WORT teilzunehmen, können Sie Ihren Titel direkt online im Registrierungs- und Meldeportal T.O.M erfassen. Meldeberechtigt sind Urheber, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Angehörige von Staaten der Europäischen Union bzw. der Schweiz sind. Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich.

Allgemeine und aktuelle Informationen zur VG WORT erhalten Sie direkt auf der Internetseite der Verwertungsgesellschaft www.vgwort.de

Doppelbesteuerung

Sofern Sie als Autor bei uns schreiben und im Ausland ansässig sind oder vorhaben, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, sollten Sie sich in jedem Fall § 3.8 unseres Verlagsvertrages genauer ansehen.

Gemäß steuerrechtlicher Regelung der dort erwähnten Abzugssteuer (§ 50a Abs. 4 EKStG) sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz Ihres in Deutschland erwirtschafteten Honorars an den deutschen Fiskus abzuführen. Die Abzugssteuer ist unabhängig von den Steuern bzw. Abgaben zu entrichten, welche Sie im Ausland an Ihrem Wohnsitz zahlen. Um diese zweifache Abgabe zu vermeiden, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Doppelbesteuerung stellen. Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

  • Ausfüllen (auch elektronisch möglich) des entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
  • Bestätigung und Gegenzeichnung des Formulars von Ihrer Steuerbehörde.
  • Zusendung des ausgefüllten und gegengezeichneten Original-Formulars an uns.

Wir leiten die Unterlagen umgehend an das BZSt nach Bonn weiter; von dort erhalten Sie im Anschluss einen amtlichen Bescheid. Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralamt kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen, eine frühzeitige Beantragung ist daher in jedem Fall ratsam.